
Auswanderung eines Geschäftsführers einer in den Niederlanden ansässigen BV
Sobald Sie sich als niederländischer Staatsbürger dafür entscheiden, in einem anderen EU-Land wie beispielsweise Deutschland zu leben, werden Sie mit den Gesetzen und Vorschriften sowie auch den Sozialversicherungspflichten dieses Landes konfrontiert. Besitzen Sie eine wesentliche Beteiligung an einer in den Niederlanden ansässigen BV oder sind Sie Geschäftsführer dieser Gesellschaft (DGA)? Dann sind mit der Auswanderung auch steuerliche Konsequenzen verbunden.
Veräußerungsvorteil
Der Wegzug wird steuerlich als fiktive Anteilsveräußerung angesehen. Der DGA- (bzw. AB-Inhaber) muss den Veräußerungsvorteil berechnen. Der Veräußerungsvorteil ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Verkehrswert der Anteile (zum Zeitpunkt der Auswanderung) und dem Anschaffungspreis.
Der Wert einer BV im Wirtschaftsverkehr kann deutlich höher sein als der aktuelle (Buch-)Wert. Es kann „stille“ Reserven und auch Reserven geben, die noch nicht ausgeschüttet wurden. Der positive Veräußerungsvorteil wird nicht sofort versteuert, sondern der Fiskus nimmt eine konservative Veranlagung vor und gewährt automatisch eine Stundung der Zahlung. Achtung! Die Beschränkung des Verzichts auf 10 Jahre ist mit Wirkung zum 01.01.2016 (rückwirkend zum 15.09.2015) aufgehoben!

Stehen Sie vor der Entscheidung: Auswandern oder nicht? Unsere Tipps:
- Berechnen Sie den Veräußerungsvorteil und stellen Sie fest, ob die Folgen für Sie akzeptabel sind
- Beurteilen Sie, ob sich der Standort Ihrer BV geändert hat und ergreifen Sie gegebenenfalls Maßnahmen
- Bedenken Sie, wie sich die Steuersituation Ihrer Familie ändern wird. Müssen Sie in den Niederlanden und Ihrem neuen Wohnsitzland eine jährliche Einkommensteuererklärung abgeben? Und prüfen Sie, welche Einkünfte in welchem EU-Staat steuerpflichtig sind
- Welche Änderungen kommen bei der Sozialversicherung auf Sie zu? Wo sind Sie und Ihre Familie versichert?

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