
Expat – Regelung ( 30 % - Regelung)
Was ist das für eine Regelung?
Die 30% - Regelung bietet dem Arbeitnehmer einen finanziellen Ausgleich für die zusätzlich entstandenen Lebenshaltungskosten. Diese Regelung ist an Bedingungen geknöpft.
Für wen ist diese Regelung interessant?
Die 30% - Regelung macht den Arbeitgebern die Tür zur Personalbeschaffung im Ausland auf.
Für die Arbeitnehmer, die aus dem Ausland (EU oder ausserhalb EU) kommen und eine Stelle in den Niederlanden annehmen.
Was bedeutet die 30% - Regelung genau?
Der Arbeitgeber zahlt dem Arbeitnehmer monatlich max. 30% seines Bruttogehaltes steuerfrei und sozialversichungsfrei aus.
Zum Beispiel ein Arbeitnehmer < 67 Jahre alt:
Mit 30% Expat - Regelung
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Ohne 30% Expat - Regelung
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Brutto-Gehalt Januar 2025: 10.000,00 €
30% Expat – Regelung -3.000,00 €
Zu versteuerndes Eink.: 7.000,00 €
Lohnsteuer einzubehalt.: - 2.396,25 €
Nach Abzug der Lohnsteuer: 4.603,75 €
+ steuerfreier Teil: 3.000,00 €
Netto aus zu zahlen: 7.603,75 €
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Brutto-Gehalt Januar 2025: 10.000,00 €
30% Expat – Regelung ____0,00 €
Zu versteuerndes Einkommen:10.000,00 €
Lohnsteuer einzubehalten: - 4.077,42 €
Nach Abzug der Lohnsteuer: 5.922,58 €
+ steuerfreier Teil: 0,00 €
Netto aus zu zahlen: 5.922,58 €
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Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?
Ein Antrag ist beim niederländischen Finanzamt (Belastingdienst) zu stellen. Den Vordruck hierzu finden Sie unter:
Niederländisch: https://www.belastingdienst.nl/...
Englisch: https://www.belastingdienst.nl/...
- Anstellungsverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber muss vorliegen.
- Der Arbeitnehmer verfügt über spezifisches Fachwissen, das auf dem niederländischen Arbeitsmarkt nicht oder kaum zu finden ist. (diese Bedingung wird erfüllt, wenn der Arbeitnehmer einen niederländischen akademischen Mastertitel oder im anderen Land ein gleichwertigen Mastergrag erworben hat UND als sein/ihr Gehalt ohne zusätzliche Vergütungen im Jahr 2024 bei 46.107 Euro und höher liegt. Bei Jungeren < 30 Jahre – das Gehalt minimum 35.048 Euro. Ausnahme mit dem Gehalt liegt bei Fachärzten in der Ausbildung. In diesem Fall bestehen keine Begrenzungen)
- Der Arbeitnehmer wurde ausserhalb der Niederlande angeworben. (In den 24 Monaten vor dem 1. Arbeitstag auf eine Entfernung von mindestens 150 km Luftlinie von der niederländischen Grenze ab gewohnt hat. Facharzt: wenn der Arbeitnehmer innerhalb 24 Monate vor dem 1 Arbeitstag, vor Beginn Ihrer Doktorarbeit mehr als 16 Monate auf 150 km Abstand gewohnt haben.
Es muss eine schriftliche Zusage (ein Bescheid) vom niederländischen Finanazamt Belastingdienst vorliegen.
Sobald der positieve Bescheid eingeht, darf die Regelung angewendet werden und ggf. die Gehaltsabrechnungen und die Lohnsteuererklärungen korrigiert werden.

Veränderungen in 2024
Seit dem 1. Januar 2024 wurde die Regelung geändert. Die ursprünglichen 5 Jahre der Anwendung wurden gekürzt. Bei Neuanträgen ist die Handhabung folgtend:
- 1e 20 Monate – 30%
- 2e 20 Monate – 20%
- 3e 20 Monate – 10%
Die maximale steuerfreie Betrag im Jahr – 69.900 Euro (Bruttogehalt im Jahr 233.000,00). Läuft die Regelung ein Teil des Jahres, ist der maximale Betrag neu zu berechnen.
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Für die Berechnung rechnen wir eine Pauschale in Höhe von 45,- Euro.
Wij zijn van maandag tot en met donderdag telefonisch bereikbaar van 9:00 tot 16:30 uur.
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