
Grundsätzlich bekommt man in 2 Situationen mit dem NL-Kindergeld zutun.
- Die Familie mit Kindern wohnt in den Niederlanden.
- Die Familie mit Kindern lebt in Deutschland und mindestens einer, der Elternteile, ist in den Niederlanden tätig.
Bei SVB (sociaal verzekeringsbank) kann ein Antrag auf “Kinderbijslag” gestellt werden.
Sobald SVB diese bearbeitet hat, erhalten Sie einen Bescheid.
In Deutschland muss dieser NL-Bescheid gemeldet werden. Mit dem Formular “Fragebogen zur Prüfung des Anspruchs auf Kindergeld” fragt die Familienkasse regelmässig ab, ob es sich etwas geändert hat und die Höhe des Kinderbijslags ist in diesem Formular mitzuteilen.
Niederländische Kinderbijslag wird per Quartal ausgezahlt:
- 0 bis eischliesslich 5 Jahre - € 286,45
- 6 bis einschliesslich 11 Jahre - € 347,83
- 12 bis einschliesslich 17 Jahre - € 409,21
Ab 18 Jahren hat ein Kind in den Niederlanden keinen Anspruch auf Kinderbijslag.

Benötigen Sie Unterstützung beim Beantragen des Kinderbijslages, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir können Sie dabei unterstützen. Email: n.elferink@advinez.eu

Wij zijn van maandag tot en met donderdag telefonisch bereikbaar van 9:00 tot 16:30 uur.
We nemen zo spoedig mogelijk contact met u op.
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