
Auch in den Niederlanden kommt es in vielen Fällen zu Scheinselbstständigkeit.
Es handelt sich hierbei um Auftragsverhältnis, bei dem ein Rechtsschein der Selbstständigkeit geweckt wird. Tatsächsich ist jedoch von einem Angestelltenverhältnis (abhängige Beschäftigung) auszugehen.
Am 1. Januar 2016 wurde in den Niederlanden das Gesetz DBA (Deregulering Beoordeling Arbeitsrelaties) verabschiedet. In dem DBA-Gesetz wurden Kriterien aufgenommen, die zu bewerten sind bei der Frage ob es sich um eine Selsbtständigkeit oder um eine Anstellung handelt.
Welche Kriterien sind zu beachten?
- Laufzeit von Projektverträgen (bei länger laufenden Projekten könnte eher Anstellung als Selbstständigkeit eingestufft werden)
- Weisungsgebundenheit (die Arbeit sollte nach der Vorstellung des Auftragnehmers ausgeführt werden, Anweisung vom Auftraggeber können im begrenztem Umfang gefolgt werden).
- Stundensatz (sollte höher liegen als bei Angestellten)
- Nutzung eigener Hardware (bei Möglichkeit nicht vom Auftraggeber nutzen. Es kann Ausnahmen geben, dass es auf Grund von Sicherheitsvorgaben bestimmte Hardware zu verwenden ist. Dies wäre nur eine Ausnahme)
- Verpflichtung zur Erledigung der Arbeit (hier geht es um die Frage: darf der Auftragnehmer auf Aufforderung des Auftraggebers “Nein” sagen? Muss der Auftragnehmer persönlich die Arbeit verrichten oder einen anderen Freelancer einsetzen?)
- Abhängigkeit (ist der Freelancer abhängig von dem Auftraggeber und mit 40 Std. pro Woche bei ihm tätig? Bei 1 Arbeitgeber kann ein Indiz dafür sein,dass es sich hier um die Anstellung handelt)
- Geregelte Arbeitszeiten (Besteht die Verpflichtung zu festen Zeiten am Arbeitsplatz zu sein oder ist die Möglichkeit gegeben, flexibel zu sein?)
- Freie Wahl des Arbeitsplatzes (kann der Auftragnehmer den Arbeitsplatz frei bestimmen oder wird Dieser vom Auftraggeber vorgeschrieben?)

Einzelfallbetrachtung: pauschal kann keine Beurteilung vorgenommen werden. Jeder Fall ist einzigartig und sollte neu bewertet werden.
Die Kriterien sind nur mögliche Indizen. Diese dürfen nicht einzeln sondern als Zusammenspiel betrachtet werden.
Musterverträge Belastingdienst
Belastingdienst (das Niederländische FInanzamt) bietet diverse Musterverträge (modelovereenkomst) an. Nutzt der Auftraggeber und der Auftragnehmer diesen Mustervertrag und folgt tatsächlich die festgelegten Kriterien und Vereinbarungen bzgl. der Weisungsgebundenheit, des Stundensatzes, der Regelung der Arbeitszeiten usw, wird dieses Arbeitsverhältnis als Selbstständigkeit eingestufft.

Einzelfallbetrachtung: pauschal kann keine Beurteilung vorgenommen werden. Jeder Fall ist einzigartig und sollte neu bewertet werden.
Die Kriterien sind nur mögliche Indizen. Diese dürfen nicht einzeln sondern als Zusammenspiel betrachtet werden.
Musterverträge Belastingdienst
Belastingdienst (das Niederländische FInanzamt) bietet diverse Musterverträge (modelovereenkomst) an. Nutzt der Auftraggeber und der Auftragnehmer diesen Mustervertrag und folgt tatsächlich die festgelegten Kriterien und Vereinbarungen bzgl. der Weisungsgebundenheit, des Stundensatzes, der Regelung der Arbeitszeiten usw, wird dieses Arbeitsverhältnis als Selbstständigkeit eingestufft.
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